Abstimmung von Arbeitsstellen mit der Feuerwehr Bremen
Im Zusammenhang mit Baustellen, insbesondere bei Sperrungen und Einengungen des öffentlichen Verkehrsraums, sind aus Sicht von Feuerwehr und Rettungsdienst die nachfolgenden Anforderungen einzuhalten. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Erreichbarkeit der Gebäude mit den Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr in dem betroffenen Bereich jederzeit zu gewährleisten ist.
Weitere konkrete Hinweise und Anforderungen:
- Die Durchfahrtsbreite wird beurteilt (mindestens 3 Meter Durchfahrtsbreite)
- Länge des Baufeldes
- Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen bei anliegenden Gebäuden mit einer Brüstungshöhe höher als 8 Meter
- Notwendigkeit Anrampung (Absatzhöhe maximal 8 Zentimeter)
- Belastbarkeit und Tragfähigkeit (18 Tonnen zulässige Gesamtmasse, 11,5 Tonne Achslast)
- Ununterbrochenes Freihalten von Feuerwehrzufahrten
- Erkennbarkeit und jederzeit Zugänglichkeit von Hydranten
- Einschätzung von notwendigen Vor-Ort-Maßnahmen, wie zum Beispiel „Fahrende müssen am Fahrzeug zum sofortigen Verfahren verbleiben".
- Geradlinige, mindestens 1,25 Meter breite Durchgänge müssen jederzeit vorhanden sein
- Container müssen behinderungsfrei aufgestellt werden
- Sicherstellung einer Bekanntmachung von Hausnummern aus der jeweiligen Anfahrtsrichtung bei Vollsperrung
- Bewertung der Rettungs- und Anfahrtswege unter Berücksichtigung der Entfernungen und Erreichbarkeiten in den Ausrückebereichen.
Bei mehrtägigen Maßnahmen gilt zu beachten: Nach Abschluss der täglichen Arbeit muss ein Durchfahren für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst möglich sein.
Bitte reichen Sie den Antrag zur „Sicherung einer Arbeitsstelle in Bremen zur Stellungnahme bei der Feuerwehr Bremen“ bei Vollsperrung unter folgender Mailadresse ein: verkehrsmeldungen@feuerwehr.bremen.de.
Die Stellungnahme der Feuerwehr Bremen ist dem Antrag einer Vollsperrung beim Amt für Straßen und Verkehr zwingend beizufügen. Die Bearbeitungszeit dauert bis zu zwei Wochen.