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Von der Schule zur Feuerwehr!

Neues Konzept der Feuerwehr Bremen in der Ausbildung

Einsatzkräfte der Feuerwehr bei der Menschenrettung in einem Tunnel.

Die Feuerwehr Bremen bietet ab sofort eine neue Ausbildungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler an. Direkt nach dem Schulabschluss kann eine dreijährige Ausbildung begonnen werden, die in zwei Abschnitte unterteilt ist: Zunächst werden 18 Monate handwerkliche Grundlagen vermittelt, gefolgt von 18 Monaten intensiver Grundausbildung im Feuerwehrdienst. Ziel ist es, den Nachwuchs frühzeitig und praxisnah auf die vielfältigen Anforderungen des Berufs vorzubereiten. Die strukturierte Ausbildung ermöglicht eine fundierte Kombination aus technischem Wissen und praktischen Fähigkeiten. Dadurch soll die Einsatzbereitschaft der zukünftigen Feuerwehrkräfte von Beginn an gestärkt werden.

Ab Sommer 2026 geht es los! Wir veröffentlichen hier in den nächsten Wochen alle Informationen!

Die Ausbildung im Überblick

Es handelt sich um eine dreijährige anerkannte Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es handelt sich um eine Kombination aus handwerklicher und feuerwehrtechnischer Ausbildung. Die beiden Abschnitte dauern jeweils 18 Monate.

Handwerkliche Ausbildung:

  • Elektrotechnik
  • Holzbearbeitung
  • Heizung-, Klima-, Sanitärtechnik
  • Metallbau

Feuerwehrtechnische Ausbildung:

  • Grundlagen der Naturwissenschaften
  • Einsatztaktik
  • Atemschutzgeräteträger:in
  • Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in
  • Absturzsicherungsausbildung
  • Führerschein Klasse C(E)*

* Verpflichtung des privaten Erwerbs des Führerscheins der Klasse B (Pkw) bis zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter: 16,5 Jahre (bei Ausbildungsbeginn)
  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschulabschluss)
  • Bestandenes Auswahlverfahren
  • Schwimmnachweis
  • Führerschein Klasse B (bis zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes)
  • Erfüllen der gesundheitlichen Anforderungen (zum Beispiel Tragen von Atemschutz)
  • Nachweis eines Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern

Bei Übernahme: Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen.

Auswahlverfahren

  • Schriftlicher Test
  • Praktischer Test
  • Sportlicher Test
  • Persönliches Gespräch
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung