Sie sind hier:
  • Vor. Brandschutz

Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Ein Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutz

In den Jahren zwischen 913 und 1754 war die Stadt Bremen 11 Mal abgebrannt. Es waren keine bzw. nur unzureichende Schutzmaßnahmen gegen Feuer bekannt. Mit der Zeit wurde deutlich, dass Brände durch vorbeugende Maßnahmen vermieden werden können. In Bremen wurde 1902 mit der Einrichtung von Brandabschnitten in Gebäuden und der Verwendung von möglichst nicht brennbaren Baustoffen begonnen. Die Löschwasserversorgung wird erheblich besser ausgebaut.

Heute verstehen wir unter Vorbeugendem Brandschutz alle in einem Objekt getroffenen baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen, die geeignet sind den Ausbruch eines Brandes zu verhindern, bzw. den Brandschaden so gering wie möglich zu halten. Zudem sollen Maßnahmen, die eine Menschenrettung und eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen verbessert werden.

Nach dem bremischen Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG), ist es eine Aufgabe der Berufsfeuerwehr bei der Einhaltung und Verwirklichung der gesetzlichen Bestimmungen des vorbeugenden Brandschutzes mit den Genehmigungsbehörden, den Bauträgern und Eigentümern eng zusammenzuarbeiten.

Der vorbeugende Brandschutz unterteilt sich in:

  • Baulicher Brandschutz: Brandschutzmaßnahmen und Anforderung an die unbeweglichen Teile eines Gebäudes (Wände, Decken, Brandwände) DIN 4102.
  • Technischer Brandschutz: Alle mit dem Gebäude verbundenen Anlagen und Einrichtungen, die zum Zwecke der Brandverhütung eingebaut wurden und bei denen sich im Brandfalle etwas bewegt (Brandmeldeanlagen, Feuerschutztüren, Brandschutzklappen, Feuerlöschanlagen usw.)
  • Betrieblicher Brandschutz: Alle Regelungsmaßnahmen, die die Brandgefahr verringern und die Brandbekämpfung verbessern sollen (Brandschutzordnung, Personalbelehrung, Wartung von Brandschutzeinrichtungen, Sicherheitspläne usw.)

Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes:

  • Beratung der Bauaufsichtsbehörde und Gewerbeaufsichtsbehörde
  • Beratung feuergefährdeter Betriebe bezüglich Brandschutzeinrichtungen
  • Unterstützung der Gemeinden bei der Schaffung und dem Ausbau der Löschwasserversorgung
  • Planung und Abnahme von Brandmeldeanlagen
  • Überwachung feuergefährlicher Arbeiten in den Häfen
  • Leistung von Sicherheitswachen in Theatern, Märkten usw.
  • Planung und Abnahme von Feuerwehrzufahrten
  • Unterstützung der Fachämter bei der Bauleitplanung/Ausbauplanung

Bauen & Renovieren

Planungsunterlagen für die Anschlussbedingungen und die Aufschaltung einer bauaufsichtlich geforderten Brandmeldeanlage finden Sie im Downloadbereich

Bremische Landesbauordnung
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen

Rechtsgrundlagen, Landesbauordnung auf der Seite bauumwelt.bremen.de.

Rechtsgrundlagen SUBV -Landesbauordnung-

Wussten Sie....?

....dass in Wohnräumen der größte Abstand bis zu einer sicheren Zufluchtmöglichkeit nicht länger als 35 Meter ist?

....dass in Verkaufsräumen oder Versammlungsstätten (Theater, Konzerthallen usw. ) der größte Abstand zum nächsten möglichen Fluchtweg höchstens 25 Meter beträgt?

Was sind....?

...Rettungswege?
Rettungswege sind ein vom Fluchtweg oder vom üblichen Geländezugang unabhängiger Weg zum Verlassen eines Raumes. Dieses kann mit Hilfe dritter geschehen. Sie sollen sicherstellen, dass bei einem Brand bedrohte Personen den Gefahrenbereich sicher und schnell verlassen können. Zusätzlich dienen Rettungswege der Feuerwehr auch als Angriffsweg.

Rettungswege bieten

  • Feuersicherheit
  • Rauchfreiheit
  • Beleuchtung
  • einen gekennzeichneten Verlauf
  • Anleiterflächen

Diese Brandschutzbestimmungen sind Ihre Sicherheit im Notfall. Deshalb ist es wichtig, dass Flucht- und Rettungswege nie verstellt werden!

...Fluchtwege?
sind Einrichtungen, die es Menschen ermöglichen auf direktem Wege, ohne fremde Hilfe, einen Raum bzw. ein Gebäude zu verlassen und auf dem Grundstück bis an die öffentliche Grund- oder Verkehrsfläche zu gelangen.

...Feuerschutztüren?
Sie gehören zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen. Je nach Bereich werden verschiedene Arten von Feuerschutztüren eingesetzt. z.B.:

Feuerschutztür T30 (T30 = "Feuerhemmend", bis 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer)
Feuerschutztür T90 (T90 = "Feuerbeständig", bis 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer)
Feuerschutztüren können Ihre Sicherheit nur gewährleisten, wenn sie ordnungsgemäß schließen. Holzkeile zum Aufhalten der Türen können schlimme Folgen haben.

Loge Rauchmelder retten Leben